Für alle Fragen rund um unsere Webseite, unsere Medien und Abonnements finden Sie hier den passenden Ansprechpartner:
Übersicht Ansprechpartner
Beitrag von Julia Demmerich aus Training aktuell 08/26, August 2026
„Ich würde so gerne mit deinem Konzept arbeiten, aber ich weiß nicht, ob und auf welche Weise ich das darf.“ – Das schrieb mir eine Trainerin nach einem Vortrag. Ein Satz, der mich seitdem beschäftigt. Nicht, weil er ungewöhnlich war, sondern weil er so präzise das Problem benennt, das viele Trainerinnen und Trainer kennen: Sie haben etwas entwickelt, das über sie selbst hinauswächst. Andere wollen damit arbeiten, aber der Rahmen fehlt.
In meinem Fall ging es um „The Diary Concept – Eine Frage der Betrachtungsweise“® – ein Konzept, das ich über mehrere Jahre entwickelt habe. Es verbindet Erkenntnisse aus Psychologie, Philosophie sowie regelmäßiger Schreibpraxis und verfolgt das Ziel, Tagebucheinträge nicht nur als Chronik des Erlebten, sondern gezielt als Werkzeug der Selbstuntersuchung zu nutzen.
Dass nun auch andere damit arbeiten möchten, hat mich veranlasst, mich ernsthaft mit Lizenzmodellen auseinanderzusetzen. Ich bin keine Rechtsanwältin, und dieser Beitrag ersetzt daher keine Rechtsberatung. Aber er soll Erkenntnisse bündeln, die ich mir im Zuge der Entwicklung eines eigenen Lizenzmodells – gemeinsam mit einer Rechtsanwältin – erarbeitet habe und die anderen Konzeptentwickelnden als Orientierung dienen können. Denn sobald ein Konzept von anderen genutzt wird, braucht es klare Vereinbarungen. Gleichzeitig ist ein Lizenzmodell ein Qualitätsversprechen. Es richtet sich sowohl an die Klientinnen und Klienten, die mit zertifizierten Trainerinnen und Trainern arbeiten möchten, als auch an die Trainerinnen und Trainer selbst, die wissen wollen, was sie dürfen, was sie können sollen und wofür sie stehen.