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Verbesserung des Absatzes ostdeutscher Konsumgüter

Mit den am 24. April 1994 in Kraft getretenen 'Richtlinien für die Förderung von Marketingberatungen zur Verbesserung des Absatzes ostdeutscher Konsumgüter' hat das Bundesministerium für Wirtschaft bislang die absatzwirtschaftliche Beratung konsumgüterproduzierender Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten gefördert. Damit nun auch mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten in den Genuß der geförderten Marketing-Beratung kommen können, ist beabsichtigt, die bestehenden Förderrichtlinien entsprechend zu ändern. Die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission liegt bereits vor. Die Änderung der Förderrichtlinien wird einen Tag nach der im Bundesanzeiger erscheinenden Veröffentlichung in Kraft treten.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 09/94, September 1994
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