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Rheinland-Pfalz fördert ab 2005 Online-Weiterbildung

Ab kommendem Jahr will das Land Rheinland-Pfalz Weiterbildungsmaßnahmen mit Online-Elementen gezielt fördern. Ein entsprechendes, zunächst auf ein Jahr begrenztes, Förderprogramm startet Anfang 2005.
Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur stellt die Förderung internetunterstützter Lernformen eine besondere Herausforderung dar: Wie in den meisten Bundesländern erfolge die Förderung von Weiterbildung in Rheinland-Pfalz bislang leistungsbezogen anhand der geleisteten Unterrichtsstunden und der Teilnehmerzahl. Online seien feste Lernzeiten im Gruppenverbund aber weitgehend unüblich und daher schwer nachprüfbar. Das Ministerium hat sich deshalb in Zusammenarbeit mit dem 'Landesbeirat für Weiterbildung' entschlossen, die Förderung von Online-Weiterbildungen auf eine andere Grundlage zu stellen: Es sollen nur solche Online-Maßnahmen gefördert werden, die zusätzlich Präsenz-Elemente enthalten oder die die Lernleistung der Absolventen durch eine Abschlussprüfung oder -arbeit dokumentieren. Damit will man ein Mindestmaß an Lernintensität garantieren. Außerdem werden Maßnahmen mit kleinen Lerngruppen stärker gefördert als solche mit vielen Teilnehmern.

Darüber hinaus müssen die Maßnahmen weitere Kriterien erfüllen. So beschränkt sich die Förderung auf die allgemeine Weiterbildung, wie z.B. die politische und kulturelle Bildung und das Nachholen von Schulabschlüssen. Nur diese fällt nämlich in die Zuständigkeit der Länder. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung indes ist der Bund zuständig.

Die Bezuschussung gilt zudem nur für anerkannte Volkshochschulen oder anerkannte Landesorganisationen. Die Anerkennungsvoraussetzungen sind im rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz verankert. U.a. müssen die Einrichtungen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Weiterbildung unter professioneller Leitung ohne übermäßige Schwerpunktsetzung kontinuierlich und mit einem gewissen Stundenaufkommen gewährleisten. Zudem müssen sie gemeinnützig tätig sein.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 11/04, November 2004
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