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Neues BGH-Urteil zum FernUSG
Neues BGH-Urteil zum FernUSG

Online-Weiterbildner in der Existenzkrise?

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt in der Weiterbildungsbranche für Aufruhr. Im Mittelpunkt steht das Fernunterrichtsschutzgesetz, über das im Zusammenhang mit Online-Lernformaten schon seit Längerem diskutiert wird. Zwar liefert das Urteil in einigen Punkten mehr Klarheit, gleichzeitig bleiben einige – teils existenzielle – Fragen offen.

„Online-Fortbildungen vor dem Aus?“, „Das Ende des Online-Coachings in Deutschland?“, „Der größte Crash der Coaching- und Online-Trainings-Branche aller Zeiten!“ – so reagierten viele Weiterbildungsprofis und Rechtsexperten auf LinkedIn, in Blogbeiträgen und Fachzeitschriften auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2025. Der Kunde eines neunmonatigen Business-Mentoring-Programms für „Finanzielle Fitness“ hatte gegen den Anbieter geklagt. Sieben Wochen nach Beginn des „Mentorings“ wollte er den Vertrag fristlos kündigen und die bereits gezahlte erste Hälfte der Kosten in Höhe von 23.800 Euro zurückerhalten.

Was folgte, war ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, der letztlich vor dem obersten Gericht für Zivil- und Strafrecht in Deutschland endete. Der BGH entschied für den Kunden – mit der Begründung: Dem Weiterbildungsanbieter fehle eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Diese sei auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) erforderlich gewesen.

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