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Beitrag von Laura Nastran aus Training aktuell 09/25, September 2025
„Online-Fortbildungen vor dem Aus?“, „Das Ende des Online-Coachings in Deutschland?“, „Der größte Crash der Coaching- und Online-Trainings-Branche aller Zeiten!“ – so reagierten viele Weiterbildungsprofis und Rechtsexperten auf LinkedIn, in Blogbeiträgen und Fachzeitschriften auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2025. Der Kunde eines neunmonatigen Business-Mentoring-Programms für „Finanzielle Fitness“ hatte gegen den Anbieter geklagt. Sieben Wochen nach Beginn des „Mentorings“ wollte er den Vertrag fristlos kündigen und die bereits gezahlte erste Hälfte der Kosten in Höhe von 23.800 Euro zurückerhalten.
Was folgte, war ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, der letztlich vor dem obersten Gericht für Zivil- und Strafrecht in Deutschland endete. Der BGH entschied für den Kunden – mit der Begründung: Dem Weiterbildungsanbieter fehle eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Diese sei auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG) erforderlich gewesen.