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Facebook, Twitter & Co. für Trainer
Facebook, Twitter & Co. für Trainer

Rechtssicher in den Social Media

Die meisten Trainer, Berater und Coachs bedienen mittlerweile ihre eigenen Social-Media-Kanäle. Doch dabei gibt es einige juristische Fallstricke zu beachten. Sabine Heukrodt-Bauer, Fachanwältin für ­IT-Recht, stellt die wichtigsten vor und erklärt, wie man seinen Auftritt in den sozialen Medien rechtskonform gestaltet.
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Social Media zu nutzen, ist mittlerweile nicht bloß Kür, sondern Pflicht für die meisten Trainer, Berater und Coachs. Doch dabei treten immer wieder rechtliche Hürden auf, die selbst bei kleinen Fehlern zu teuren Abmahnungen führen können. Hier die wichtigsten Fallstricke, die mir immer wieder in der täglichen Anwaltspraxis begegnen – und wie Sie sie umgehen.

1. Kein oder ein falsches Impressum
Die Impressumspflicht folgt aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und gilt für alle 'Telemedien', also für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste: Webauftritte von Unternehmen, Onlineshops, Facebook-Accounts etc. In jedem Social-Media-Account, den ein Unternehmen führt, ist daher ein ordnungsgemäßes Impressum …

Extras: 
  • Termin- und Linktipps
Autor(en): Sabine Heukrodt-Bauer
Quelle: Training aktuell 07/17, Juli 2017, Seite 24-27
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