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EU AI Act in der Weiterbildung
EU AI Act in der Weiterbildung

Prompt trifft Paragraf

KI für Konzepte, Folien und Texte – die meisten Trainerinnen und Coachs nutzen sie bereits, ohne groß darüber nachzudenken. Dass sie damit seit dem 2. August 2026 rechtlich gesehen unter ein verbindliches EU-Gesetz fallen, ist jedoch vielen nicht bewusst. Stefan Apfelbaum, systemischer Berater, Coach und Rechtsanwalt, erklärt, was es mit diesem Gesetz konkret auf sich hat und worauf Weiterbildungsprofis jetzt achten müssen.

Die meisten Trainer, Coachs und Beraterinnen nutzen KI längst – für Konzepte, Präsentationen, Texte. Warum sollten sie sich spätestens jetzt mit dem EU AI Act beschäftigen?

Apfelbaum: Der EU AI Act gilt mit ersten Anwendungspflichten bereits seit Februar 2025 und dürfte Weiterbildnern daher grundsätzlich bekannt sein. Doch mit dem 2. August 2026 ist nun ein entscheidender Stichtag verstrichen: Seit diesem Datum sind die bislang eher deklaratorischen Vorgaben zu verbindlichen, sanktionsbewehrten Pflichten geworden. Wer gegen bestimmte Vorschriften des AI Acts verstößt, muss ab sofort mit konkreten rechtlichen Konsequenzen rechnen – der AI Act hat, vereinfacht gesagt, „Zähne bekommen“.

Weiterbildner sollten sich daher spätestens jetzt mit den geltenden Pflichten auseinandersetzen, damit sie rechtliche Risiken reduzieren bzw. vermeiden können und das Vertrauen ihrer Kunden sichern. Denn mit dem Inkrafttreten der Sanktionsregelungen dürften auch die Erwartungen der Auftraggeber steigen. Kunden werden künftig genauer darauf achten, wie KI in Weiterbildungsprozessen eingesetzt wird, und einen professionellen, verantwortungsvollen Einsatz zunehmend als selbstverständlich voraussetzen.

Kunden werden künftig genauer darauf achten, wie KI in Weiterbildungsprozessen eingesetzt wird, und einen professionellen, verantwortungsvollen Einsatz zunehmend als selbstverständlich voraussetzen.

Welche Pflichten haben Weiterbildende denn jetzt konkret?

Für Trainer, Coachs und Berater sind die Anforderungen grundsätzlich überschaubar, der 2. August ist kein „Schreckensdatum“, aber ein Orientierungspunkt. Seit diesem Zeitpunkt greift die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) nach Artikel 4, die eigentlich schon seit Februar 2025 gilt. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss deren Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen kennen und die Ergebnisse kritisch einordnen und das auch nachweisen können, etwa durch eigene Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder Teilnahmebestätigungen von Schulungen und Webinaren. Verbindliche Standards, wann KI-Kompetenz als ausreichend gilt, fehlen dafür allerdings noch; hier besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

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