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Beitrag von Stefan Apfelbaum aus Training aktuell 08/26, August 2026
Apfelbaum: Der EU AI Act gilt mit ersten Anwendungspflichten bereits seit Februar 2025 und dürfte Weiterbildnern daher grundsätzlich bekannt sein. Doch mit dem 2. August 2026 ist nun ein entscheidender Stichtag verstrichen: Seit diesem Datum sind die bislang eher deklaratorischen Vorgaben zu verbindlichen, sanktionsbewehrten Pflichten geworden. Wer gegen bestimmte Vorschriften des AI Acts verstößt, muss ab sofort mit konkreten rechtlichen Konsequenzen rechnen – der AI Act hat, vereinfacht gesagt, „Zähne bekommen“.
Weiterbildner sollten sich daher spätestens jetzt mit den geltenden Pflichten auseinandersetzen, damit sie rechtliche Risiken reduzieren bzw. vermeiden können und das Vertrauen ihrer Kunden sichern. Denn mit dem Inkrafttreten der Sanktionsregelungen dürften auch die Erwartungen der Auftraggeber steigen. Kunden werden künftig genauer darauf achten, wie KI in Weiterbildungsprozessen eingesetzt wird, und einen professionellen, verantwortungsvollen Einsatz zunehmend als selbstverständlich voraussetzen.
Kunden werden künftig genauer darauf achten, wie KI in Weiterbildungsprozessen eingesetzt wird, und einen professionellen, verantwortungsvollen Einsatz zunehmend als selbstverständlich voraussetzen.
Für Trainer, Coachs und Berater sind die Anforderungen grundsätzlich überschaubar, der 2. August ist kein „Schreckensdatum“, aber ein Orientierungspunkt. Seit diesem Zeitpunkt greift die Pflicht zur KI-Kompetenz (AI Literacy) nach Artikel 4, die eigentlich schon seit Februar 2025 gilt. Wer KI-Systeme beruflich einsetzt, muss deren Funktionsweise, Möglichkeiten und Grenzen kennen und die Ergebnisse kritisch einordnen und das auch nachweisen können, etwa durch eigene Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder Teilnahmebestätigungen von Schulungen und Webinaren. Verbindliche Standards, wann KI-Kompetenz als ausreichend gilt, fehlen dafür allerdings noch; hier besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.