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Der Psychologenverband BDP will das Berufsfeld für Bachelor-Psychologen geregelt wissen

Die ersten Absolventen des Bacherlor-Studiengangs Psychologie haben die Ruhr-Universität Bochum verlassen und drängen nach nur sechs Semestern Studienzeit auf den Arbeitsmarkt. Nicht gerade zur Freude des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). Carola Brücher-Albers, Präsidentin des Verbandes, betrachtet diese Entwicklung mit Ablehnung: 'Der Verband ist nicht bereit, die Bachelor-Absolventen als vollwertige Psychologen im Sinne der geschützten Berufsbezeichnung anzuerkennen.' Die Gründe dafür liegen in der zeitlichen wie inhaltlichen Verkürzung der Ausbildung.

Rückendeckung für ihre Entscheidung holt sich Carola Brücher-Albers im Ausland. Ein Blick in das britische Nachbarland bestätigt ihr, dass Bachelor-Absolventen auf der Insel zumeist keine eigenständigen Aufgaben als Psychologen wahrnehmen, sondern eine Nische in angrenzenden Berufsfeldern wie Pädagogik, Sozialarbeit und Theologie besetzen. 'Der Bachelor-Abschluss in Psychologie ist nur eine Durchlaufstation', so Carola Brücher-Albers.

Analog zu den britischen Verhältnissen zeichnet die Präsidentin ein Bild für den deutschen Arbeitsmarkt: Im Unterschied zu Diplom-Psychologen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern freiberuflich tätig sind, werden Bachelor-Psychologen als Angestellte in weniger komplexen Bereichen arbeiten, z.B. als Assistenten unter der Fachaufsicht eines Master- oder Diplom-Psychologen. Denn Brücher-Albers ist sich sicher: 'Für die Psychologie kann ich klar sagen, dass es kaum Berufsaufgaben für Bachelor-Absolventen gibt.'

Das betrifft z.B. sensible Bereiche wie Supervision und Coaching. Coaches müssen in der Lage sein, klinisch auffälliges Verhalten von unauffälligen Mustern in der Entwicklungsarbeit zu unterscheiden, so die Präsidentin. Dazu brauchen sie nach Ansicht von Brücher-Albers eine mehrjährige psychologische Ausbildung. Ein weiteres wichtiges Kriterium für diese Art von Tätigkeit ist in ihren Augen das Gebot zum Schutz von Privatgeheimnissen für Berufspsychologen im § 203 StGB, dem die Bachelor-Psychologen jedoch nicht unterliegen.

Die jetzige Situation macht deutlich, so die Verbandspräsidentin, dass die Bildungspolitiker im Zuge des Bologna-Prozesses versäumt haben, mit Fach- und Berufsvertretern wie dem BDP darüber zu beraten, welches Berufsprofil ein Bachelor-Absolvent vorweisen sollte. Dies müsse dringend nachgeholt werden, bevor weitere Semsester den Arbeitsmarkt betreten. Zudem müsse geklärt werden, ob das verkürzte Studium für den Beruf ausreichend qualifiziert.
Autor(en): (ahe)
Quelle: Training aktuell 01/06, Januar 2006
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