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Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) plant laut einem Referentenentwurf, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zu streichen. Digitale Weiterbildungsformate bräuchten dann keine Zulassung mehr von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Bislang war laut Ministerium häufig unklar, wann Angebote unter das Gesetz fallen; BGH-Urteile von 2025 hatten diese Unsicherheit noch verschärft. Stimmen Bundestag und Bundesrat zu, könnte die Zulassungspflicht zum 1. Juli 2027 entfallen; das Gesetz liefe dann nach einer einjährigen Übergangszeit Ende Juni 2028 aus. Gegenwind zum Entwurf kommt derweil vom Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V., der eine Abschaffung als Gefahr für die Qualität der digitalen Weiterbildung sieht und stattdessen für eine Modernisierung des Gesetzes plädiert.