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Übersicht AnsprechpartnerIn ihrem kürzlich veröffentlichten Reformpaket plant die Bundesregierung eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Angestellte, die ein Jahresbruttoeinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (aktuell sind das Einkommen über 177.450 Euro). Arbeitgeber sollen das Arbeitsverhältnis mit diesen Personen ab dem 1. Januar 2027 gegen eine Abfindungszahlung leichter auflösen können. Bisher stand diese Möglichkeit nur in einzelnen Sonderfällen offen. Befürworter sehen in dem Ansinnen eine längst überfällige Anpassung, die Unternehmen Flexibilität verschafft.
Zu den schärfsten Kritikern des Vorhabens zählt hingegen der DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte. Der Berufsverband, der die Interessen von rund 15.000 Fach- und Führungskräften des mittleren und höheren Managements vertritt, verwies am 8. Juli 2026 in einem öffentlichen Statement auf die steigenden Belastungen für Fach- und Führungskräfte und die aktuell schwierige Arbeitsmarktlage: Die eigenen arbeitsrechtlichen Beratungen von Mitgliedern zeigten, dass sich Arbeitgeber plötzlich und grundlos auch von verdienten Mitarbeitenden trennen wollen. Hier spiele der gesetzliche Kündigungsschutz in Kombination mit dem Prozessrisiko der Arbeitgeber „eine ganz entscheidende Rolle für die Trennungsgespräche und -verhandlungen“, so der DFK-Vorstandsvorsitzende Michael Krekels.
Beitrag von Sylvia Jumpertz aus managerSeminare 341, August 2026