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Mobbing-Opfer haben ...

Mobbing-Opfer haben ein Recht auf Schmerzensgeld, wenn der Arbeitgeber nichts gegen den Psychoterror unternimmt. So will es das am 1. August 2002 in Kraft getretene neue Schadensersatzrecht, nach dem Arbeitgeber nicht nur für eigenes Fehlverhalten haften, sondern auch für das ihrer Mitarbeiter.
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