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Applicant-Tracking-Systeme (ATS) erfreuen sich im Recruiting großer Beliebtheit: Sie optimieren die zunehmend komplexen Einstellungsverfahren und erleichtern das Bewerbermanagement, unter anderem mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Zwei Klagen gegen Anbieter in den Vereinigten Staaten könnten nun jedoch weitreichende Auswirkungen für Unternehmen haben, die diese Systeme nutzen. Neben dem ATS-Anbieter Workday, dem in einer der größten Sammelklagen im Recruiting systematische Diskriminierung bei der Auswahl von Bewerbenden vorgeworfen wird, muss sich nun auch die Firma Eightfold vor Gericht verantworten. In diesem Fall stehen mangelnde Transparenz beim KI-Einsatz sowie heimliche Scoring-Verfahren im Fokus.
Zwei laufende Sammelklagen gegen Anbieter von Bewerbermanagementsystemen in den USA könnten sich auch auf Unternehmen in Deutschland auswirken.
Unsplash/Yunus TuğUnd wenngleich Unternehmen in Deutschland, die diese Dienste nutzen, juristisch nicht betroffen seien, könnten dennoch Konsequenzen für den Arbeitsalltag in deren HR-Abteilungen drohen, warnt HR-Berater Stefan Scheller, der sich in seinem Blog „Persoblogger“ mit den Fällen der verklagten Unternehmen befasst hat. Neben der Gefahr von Nachahmungsklagen in Deutschland und Sorgen um die Handlungsfähigkeit sieht Scheller die Hauptkonsequenz in einem Vertrauensverlust der Bewerbenden in die Systeme, da dabei nun die Angst vor systemischer Diskriminierung und Bias mitschwinge. Er empfiehlt Unternehmen daher, bereits in ihren Stellenportalen darauf hinzuweisen, dass keine KI oder sonstige automatisierte Mechanismen die Daten analysieren, auswerten oder gar Rankings erstellen. Das berge sogar Vorteile für das Unternehmen, ist Scheller überzeugt: Ein aktiv kommunizierter Verzicht auf KI bei der Personalauswahl könne im Sinne des Employer Brandings sogar positiv wirken.
Beitrag von Sophie Dériaz aus managerSeminare 338, Mai 2026