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Bewerbungen: Raucher dürfen abgelehnt werden

'Raucher brauchen sich nicht zu bewerben.' - Diese Passage ist in Stellenanzeigen auch in Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes legal. Sprich: Firmen dürfen Bewerber nur wegen ihres Hangs zum Glimmstängel ablehnen. Festgestellt hat dies das Europäische Parlament, nachdem die britischen Labour-Abgeordneten es mit der raucherfeindlichen Annonce eines irischen Callcenters konfrontiert hatten.
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