Mindestlohn für Weiterbildungsbranche

Die Weiterbildungsbranche wird ins Entsendegesetz aufgenommen – das hat der Bundestag heute beschlossen. Betroffen von dieser Entscheidung sind vor allem Aus- und Weiterbildungsanbieter, deren größter Kunde die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist: Sie müssen ihren Angestellten künftig einen Mindestlohn zahlen.

Dass die Weiterbildung ins Entsendegesetz aufgenommen wird, war lange Zeit unsicher. Während andere Branchen (z.B. Pflegedienste, industrielle Großwäschereien, Entsorgungsdienste) schon nominiert waren, hatte der Arbeitsauschuss bei den Weiterbildnern offenbar Bedenken, ob man die Branche als solche benennen und eingrenzen kann.

Den Antrag auf Aufnahme ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz hatte Ver.di gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) gestellt. Gemeinsam haben sie einen Tarifvertrag vorgelegt, der für pädagogische Mitarbeiter pro Stunde mindestens 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) vorsieht. Für die Mitarbeiter in der Verwaltung sind mindestens 10,71 Euro (West) beziehungsweise 9,53 Euro (Ost) festgelegt.

Bindend ist der Mindestlohn noch nicht, erst muss das Gesetz verabschiedet sein. Renate Singvogel von Ver.di rechnet mit dem Frühsommer. Dann jedoch dürfte das Lohndumping in der Weiterbildung ein Ende haben: Die BA darf nur noch solche Weiterbildungsanbieter beauftragen, die ihren Dozenten mindestens den Mindestlohn bezahlen.

22.01.2009
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