Datenschutzerklärung für Angebote mit Datenspeicherung ohne Registrierung


Wer Informationen oder sonstige Dienstleistungen im Internet anbietet, wird damit zum 'Diensteanbieter' im Sinne des Telemediengesetzes und unterliegt den in diesem Gesetz festgelegten Informationspflichten. Diese kann er durch eine ausführliche Datenschutzerklärung erfüllen. Insbesondere wenn personenbezogene Daten gespeichert werden, muss der Betreffende informiert werden.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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