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Qualitätssiegel Gutes Lernen eingestellt

Das Qualitätssiegel Gutes Lernen wurde eingestellt. Das geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 6. Juni 1998 hervor. Und dies bestätigte auch Frank Maria Wiedenmann, Initiator des als gemeinnützig deklarierten Arbeitskreises Qualitätssiegel Gutes Lernen, in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion: 'Wir bedauern die Einstellung des Qualitätssiegels, zu der wir trotz positiver Reaktion der Medien gezwungen wurden.' Auf nähere Erläuterungen verzichtete Wiedenmann. Aus gutem Grund?
Der Arbeitskreis um den Werbefachmann wollte, so das Versprechen, für Transparenz auf dem Bildungsmarkt sorgen. Zu diesem Zweck wurden Bildungseinrichtungen aufgefordert, sich sieben Prüfkriterien zu verpflichten: Dazu reichte zunächst eine schriftliche Anerkennung dieser Standards (darunter z.B. pädagogisch ausgebildete Lehrkräfte, aktualisierte Lehrmittel und ein grundsätzliches Kündigungsrecht), die Überprüfung sollte dann durch einen Revisor erfolgen. Um zu diesem sogenannten Netzwerk der Besten zu gehören, mußten Bildungseinrichtungen jedoch recht tief in die Tasche greifen. Die Mitgliedsbeiträge waren nach Jahresumsatz gestaffelt: Bis zu 2.920 Mark wurde von 'Qualitätswilligen' quartalsweise verlangt.
Als Gegenleistung sollten die Überprüften in den Genuß einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit bzw. Interessenvertretung kommen sowie im Leitfaden 'Wege zum Erfolg' aufgeführt werden. Dieser für Kunden kostenlos erhältliche Führer sollte dann für die versprochene Transparenz auf dem Bildungsmarkt und den gemeinnützigen Charakter des Arbeitskreises bürgen. Um Trainingsanbieter mit 'sanftem' Druck von der Notwendigkeit seiner Zertifizierung zu 'überzeugen', formulierte Wiedenmann in einem Werbeschreiben an potentielle Q-Siegel-Träger: 'Sollten Sie sich immer noch nicht für eine Mitgliedschaft entscheiden können, erlauben wir uns, Ihre Einrichtung dennoch im Leitfaden namentlich aufzuführen. Dies geschieht dann ohne zertifizierten Qualitätsnachweis.'
Laut FAZ-Bericht führte das ominöse Geschäftsgebaren des Marketingberaters inzwischen zu zwei strafbewehrten Unterlassungserklärungen von der Zentrale zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb. Soll heißen: Bei erneutem Verstoß muß er zahlen.
Wiedenmann hält die Vorwürfe 'samt und sonders für haltlos'. Und auch von den bereits 'zertifizierten' Bildungseinrichtungen, angeblich 40, will der versierte Marketingberater niemanden geschädigt haben. Er erklärte in seiner Stellungnahme: 'Die Mitglieder wurden unterrichtet; kein Mitglied hat auch nur im geringen Umfang irgendwelche Zahlungen geleistet. Diese Zusicherung geben wir auch für die Zukunft.' Weiter heißt es: 'Eine Neuaufnahme der nach Übereinstimmung erforderlichen Zertifizierungsaktivitäten ist von uns derzeit nicht geplant.' Ob das 'derzeit' auch die Zukunft meint?
Autor(en): (nbu)
Quelle: Training aktuell 07/98, Juli 1998
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