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Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren
Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren

'Eine Mogelpackung'

Das 2012 verabschiedete Mediationsgesetz hat den geschützten Titel des 'zertifizierten Mediators' neu eingeführt. Nun hat das Bundesjustizministerium die 'Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung' vorgelegt. In ihr ist geregelt, wer sich ab dem 1. September 2017 'zertifizierter Mediator' nennen darf. Der langjährige Wirtschaftsmediator und Mediatorenausbilder Christian Bähner erklärt im Interview mit Training aktuell, was die Verordnung für die Branche bedeutet.
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Müssen sich nun alle Mediatoren zertifizieren lassen?
Christian Bähner: Das Mediationsgesetz von 2012 unterscheidet zwischen einem 'Mediator' und einem 'zertifizierten Mediator'. Für den 'zertifizierten Mediator' wurde nun die Ausbildungsverordnung erlassen. Wer sich so bezeichnen will, muss sich also an die Verordnung halten.

Aber niemand muss sich zertifizieren lassen, das ist freiwillig. Viele Mediatoren werden sich das aber wohl überlegen, um einen Qualitätsnachweis zu erlangen. Denn der 'zertifizierte Mediator' als staatlich geschützter Titel verspricht ja eine bestimmte Qualität. Ich erwarte auch, dass sich Ausbilder darauf einstellen und …

Extras:
  • Service
Autor(en): Interview: Miriam Wagner
Quelle: Training aktuell 11/16, November 2016, Seite 12-14
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