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Personalarbeit: Antidiskriminierungsgesetz ruft Empörung hervor

Ende Januar stellte die rotgrüne Regierung im Bundestag ihren Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG) vor, das noch im diesjährigen Frühjahr verabschiedet werden soll. Das ADG sieht neben der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle sowie Diskriminierungsverboten im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten auch arbeitsrechtliche Regelungen vor. Es dürfte somit die Personalarbeit in Unternehmen stark beeinflussen. Der Gesetzentwurf, mit dem die Regierungskoalition einer EU-Vorgabe aus dem Jahr 2002 nachkommt, löste denn auch einen Sturm der Entrüstung von Seiten der deutschen Arbeitgebervertreter und der Opposition aus.

'Bürokratisch und überzogen', lautete das Urteil. Würde der Entwurf verwirklicht, könnte erheblicher Arbeitsaufwand auf die Firmen zukommen - etwa weil laut Gesetz Bewerber, die sich auf Grund ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Religions- oder ethnischen Zugehörigkeit abgelehnt wähnen, den Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagen können. Dieser trägt dann die Beweislast, muss also schlüssig darlegen, dass der Diskriminierungsvorwurf unbegründet ist. Andernfalls ist eine Ausgleichszahlung an den Diskriminierten in Höhe des Einkommens, das er zu erwarten gehabt hätte, fällig.

Was die Arbeitgeber befürchten, ist eine Klage- und Prozesswelle, der sie nur auf eine Weise begegnen können: mit akribischer Dokumentation der Bewerbungsverfahren und nahezu sklavischer Konzentration auf objektive Kriterien wie etwa Examensnoten. Manch einer sieht dadurch gar die gesellschaftliche Grundordnung ins Wanken gebracht, so Ludger Theilmeier, Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand, Berlin, der warnte: 'Wo sich Unternehmen ihre Vertragspartner nicht mehr frei aussuchen können, ist die bürgerliche Freiheit bedroht.'
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