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EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Mehrheit der Beschäftigten würde Auskunft über Gehälter einholen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht überführt werden. Künftig haben Beschäftigte damit einen verbindlichen Anspruch auf Auskunft darüber, wie viel Frauen oder Männer in vergleichbaren Positionen im selben Unternehmen verdienen. Doch wie groß ist das Interesse daran, ein solches Auskunftsrecht tatsächlich zu nutzen? Dieser Fragen ist die Arbeitgeberbewertungsplattform kununu in einer Studie nachgegangen, für die 1.033 Beschäftigte in Deutschland befragt wurden. Die Ergebnisse zeigen ein grundsätzlich hohes Interesse gegenüber dem Auskunftsrecht: 68 Prozent der Befragten gaben an, bei Bedarf eine Auskunft über Gehälter einholen zu wollen. Die übrigen 32 Prozent würden darauf verzichten. Hauptgrund dafür ist die Sorge, als „fordernd“ oder „schwierig“ wahrgenommen zu werden (50 Prozent). Zudem fürchten 33 Prozent von ihnen soziale Ausgrenzung im Team, 32 Prozent eine Verschlechterung des Verhältnisses zur Führungskraft.

68% der Beschäftigten würden sich bei Bedarf über Gehälter von Kolleginnen und Kollegen informieren.

Neben der Nutzung des Auskunftsrechts wurden in der Studie auch mögliche Folgen der Gehaltstransparenz untersucht: Hier zeigte sich, dass die Offenlegung vergleichbarer Gehälter die Verhandlungsbereitschaft deutlich erhöhen würde: So berichteten 65 Prozent der Befragten, dass Einblicke in die Vergütung von Kolleginnen und Kollegen in ähnlichen Positionen sie motivieren würden, ihr eigenes Gehalt neu zu verhandeln.

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