Fernunterrichtsvertrag


Beim Fernunterrichtsvertrag gelten besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Unterrichtsteilnehmers. Fernunterricht im Sinne der gesetzlichen Definition liegt vor, wenn 'der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen'.


Quelle: Rechtshandbuch für Training, Beratung und Coaching

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