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Weiterbildungsanspruch

'Zukunft in Arbeit' heißt der Tarifvertrag der IG Metall, der den Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen seit März 2010 Beschäftigungssicherheit verspricht. Neben Vereinbarungen zu Lohn, Kurzarbeit und Übernahme von Auszubildenden enthält der Vertrag erstmals einen Passus zur 'Zukunft in Bildung'. Festgelegt sind bislang grundsätzliche Überlegungen zur Qualifizierungsteilzeit. So soll es jungen Berufstätigen möglich sein, zwei Jahre mit zwei Dritteln des Entgelts zu arbeiten und dann ein Jahr lang an einer Weiterbildung teilzunehmen. 'Die genauen Konditionen werden derzeit mit den Arbeitgebern verhandelt', berichtet Wolfgang Nettelstroh von der IG Metall NRW. Ab Frühjahr 2010 sollen die genauen Bedingungen feststehen, dann können sich weitere Bundesländer dem Qualifizierungstarifvertrag anschließen.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 04/10, April 2010
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