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Weiterbildung ist öffentliche Pflichtaufgabe

Die Weiterbildung stellt nach Ansicht von Ministerin Brigitte Unger-Soyka gerade angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Probleme für das Land Baden-Württemberg eine öffentliche Pflichtaufgabe dar. Die Weiterbildung sei die vierte Säule des Bildungssystems neben Schule, beruflicher Bildung und Hochschule. Auf einer Fachtagung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg zur Zukunft der Weiterbildung betonte die Ministerin am 21. Februar in der Volkshochschule Stuttgart, daß sie deshalb mittel- und längerfristig eine Sicherung der Landeszuschüsse für die Weiterbildung auf dem heutigen Niveau anstrebe: 'Angesichts der notwendigen Sparmaßnahmen in den öffentlichen Haushalten, wäre es bereits ein politischer Erfolg, wenn die heutigen Haushaltsansätze auch in den kommenden Jahren gesichert werden können.'

Ministerin Unger-Soyka teilte mit, daß das Land 1993 für den Bereich der allgemeinen Weiterbildung mit 31,3 Millionen DM rund 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr an Zuschüssen für die Weiterbildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt hat. Damit habe der Zuschuß des Landes von 11,50 DM pro förderfähiger Unterrichtseinheit gehalten werden können. Dies gelte auch für das seit 1987 bestehende Lehrerprogramm als dem zweiten wesentlichen Bestandteil der Weiterbildungsförderung des Landes, in dessen Rahmen 200 Lehrerinnen und Lehrer an Weiterbildungseinrichtungen beurlaubt werden. Die gesamte öffentliche Förderung für die Weiterbildung in Baden-Württemberg, einschließlich der kommunalen Finanzierungsanteile und des Lehrerprogramms, bezifferte die Ministerin auf derzeit rund 170 Millionen DM im Jahr.
Quelle: Training aktuell 03/94, März 1994
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