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Weiterbildung: Mehr Mitbestimmungsrechte für die Betriebsräte?

Das Recht der Arbeitnehmer auf Weiterbildung soll künftig tarifvertraglich verankert werden. Das zumindest schlägt Edelgard Bulmahn vor, Bundesministerin für Bildung und Forschung (vgl. Interview in 'Die Welt' vom 30.1.2001, S. 2). Zudem will sie - und das sieht auch der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf für die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes vom 14. Februar 2001 vor - die Rechte der Betriebsräte in Weiterbildungsfragen stärken.
Das stößt bei den Arbeitgebern nicht gerade auf Gegenliebe. Hans Werner Busch, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, empfindet solche Regelungen als unnötigen Nachhilfe-Unterricht zum Stellenwert des qualifizierten Mitarbeiters. Das sagte er am 12. Februar 2001 in Bonn. Er sieht betriebliche Weiterbildung als unternehmerische Kernkompetenz, die in direkter Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen soll. Überbetriebliche Regelungen lehnt er daher strikt ab - ob vom Gesetzgeber oder von den Tarifparteien. Über die Relevanz von Aus- und Weiterbildung lässt sich nach Busch indes nicht streiten: Er glaubt, dass das Thema Qualifizierung künftig eben so wichtig wird, wie die Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz selbst. Sein Änderungsvorschlag in Sachen Weiterbildung: die Kosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufteilen. Für denkbar hält er eine Beteiligung der Arbeitnehmer finanzieller Art oder durch den Abbau von Überstunden. Buschs Positionen sind in der Broschüre 'Zukunftssicherung durch Qualifizierung' nachzulesen.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 03/01, März 2001
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