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Urlaubsgeld für Honorarkräfte

Honorarkräfte, die mehr als die Hälfte ihres Einkommens bei einem Weiterbildungsträger erzielen, steht Urlaubsgeld zu. Darauf weist die Gewerkschaft ver.di hin. Sie hatte die Klage eines freien Dozenten der Volkshochschule (VHS) Köln unterstützt, der rückwirkend Urlaubsgeld einforderte, obwohl das im Vetrag nicht vereinbart war.

Der Kläger, der rund 100 Tage im Jahr an der VHS unterrichtet hatte, berief sich auf das Bundesurlaubsgesetz, das auch 'arbeitnehmerähnlichen Personen' Anspruch auf bezahlten Urlaub gibt. Das Arbeitsgericht Köln gab ihm Recht, die VHS Köln muss für vier Wochen das durchschnittliche Honorar der letzten 13 Wochen zahlen (Aktenzeichen 4 Ca 6925/04). Weitere Infos unter www.mediafon.net (in 'Suche' das Stichwort 'Urlaub' eingeben).
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 03/06, März 2006
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