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Trainermarketing

Gefährliche Superlative

'Der beste Verkaufstrainer', 'einer der erfahrensten Coachs', 'ein lebensveränderndes Seminar' – in ihrer Werbung sparen Weiterbildner nicht mit Superlativen. Doch längst nicht alle Werbeaussagen sind wettbewerbsrechtlich zulässig. Der Anwalt Achim Zimmermann erklärt, wo Fallstricke lauern und wie man sie umgeht.
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Die Leistungen von Trainern und Coachs sind in den allermeisten Fällen nicht körperlicher Art – der Kunde kann sie nicht anfassen, daran herumspielen oder sich anderweitig von ihrer Qualität überzeugen. Logische Konsequenz: Weiterbildung kann nur mittels Worten und Argumenten verkauft werden. Gerade deshalb müssen sich Trainer und Coachs fragen, welche konkreten Aussagen sie in ihrer Werbung verwenden dürfen – und welche nicht. Vieles, was in Broschüren, auf Homepages oder im persönlichen Gespräch von Weiterbildnern geäußert wird, ist wettbewerbsrechtlich zumindest bedenklich.

Gerne übertreiben Trainer und Coachs, um für ihre Leistungen Werbung zu machen: 'Ein Seminar mit durchschlagendem Erfolg!', 'Wir sind besser!' oder 'Rhetorikseminare nur mit mir!' Grundsätzlich sind solche reklamehaften Anpreisungen zwar zulässig. Dabei ist aber zu unterscheiden zwischen Aussagen ohne objektiv überprüfbaren Inhalt ('Das schönste Seminar der Welt!') und reklamehaften Übertreibungen ('Ein lebensveränderndes Seminar'). Bei Ersteren erkennt der Verbraucher von vornherein, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, die ernst gemeint ist. Es lässt sich schlichtweg nicht objektiv überprüfen. Denn was als 'schön' angesehen wird, beurteilt jeder individuell nach seinem eigenen Geschmack.

Bei der reklamehaften Übertreibung sieht es schon anders aus, etwa bei der Aussage 'Ein lebensveränderndes Seminar'. Zwar weiß der Verbraucher, dass ein einziges Seminar nicht das komplette Leben verändern kann. Aber dennoch ist darin ein überprüfbarer Inhalt zu erkennen. Daraus ergibt sich die Frage, ob das Seminar zumindest im Grundsatz darauf angelegt ist, tatsächlich das Leben der Teilnehmer positiv zu verändern.

Extra:
  • Zulässige und unzulässige Werbekanäle - ein Überblick

Der Beitrag stammt aus Achim Zimmermanns Buch über die wichtigsten Rechtsfragen für Trainer und Coachs. Themen sind u.a. Lizenzverträge, Urheberrecht, Markenschutz und Informationspflichten: Rechts-Abc für Trainer und Coaches, Beltz, Weinheim 2014, 39,95 Euro - weitere Informationen und Bestellmöglichkeit hier
Autor(en): Achim Zimmermann
Quelle: Training aktuell 12/14, Dezember 2014, Seite 38-40
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