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Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Der Streit um einen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche geht in die nächste Runde. Im September 2011 haben die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband der Träger Beruflicher Bildung (BBB) beim Bundesarbeitsministerium erneut einen Antrag auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags in der Weiterbildungsbranche gestellt – im Mai 2009 war ihr erster Antrag gescheitert. Unter anderem soll der Tarifvertrag auch Lohnuntergrenzen festsetzen. Auf der Arbeitgeberseite protestierte prompt der Wuppertaler Kreis e.V.: Die Antragsteller repräsentierten nur eine kleine Minderheit, nicht aber die Weiterbildungsbranche als solches – der Antrag sei deshalb abzulehnen. Wann das Ministerium seine Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.
Quelle: Training aktuell 11/11, November 2011
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