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Mindestlohn für Weiterbildner beschlossen

Die Weiterbildungsbranche wird ins Entsendegesetz aufgenommen – das hat der Bundestag am 22. Januar 2009 beschlossen. Betroffen von dieser Entscheidung sind vor allem Aus- und Weiterbildungsanbieter, deren größter Kunde die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, müssen sie ihren Angestellten einen Mindestlohn zahlen. Für die Lohnuntergrenze hatte sich der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung (BBB) gemeinsam mit ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stark gemacht. Gemeinsam hatten sie einen Tarifvertrag vorgelegt, der für pädagogische Mitarbeiter pro Stunde mindestens 12,28 Euro (West) bzw. 10,93 Euro (Ost) vorsieht. Für die Mitarbeiter in der Verwaltung sind mindestens 10,71 Euro (West) bzw. 9,53 Euro (Ost) festgelegt.

Monatelang hatten die Koalitionsparteien im Bundestag um den Entschluss gerungen – nun könnte alles ganz schnell gehen: Bereits im Februar 2009 wird der Bundestag über die Lohnuntergrenzen abstimmen, danach müssen der Bundespräsident und der Bundesarbeitsminister das Gesetz bestätigen. 'Wir gehen davon aus, dass der Mindestlohn ab dem Frühsommer 2009 bindend ist', erklärt Renate Singvogel von ver.di. Wenn die Verordnung in Kraft getreten ist, darf die BA nur noch solche Weiterbildungsanbieter beauftragen, die ihren Dozenten nicht weniger als Mindestlohn bezahlen. 'Damit ist das Lohndumping, mit dem wir seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze konfrontiert waren, vorbei', freut sich die Gewerkschafterin.

Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 02/09, Februar 2009
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