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Mehr Geld fürs Meister-BAföG

Zum 1. Juli 2009 sind die neuen Regelungen für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – kurz 'Meister-BAföG' – in Kraft getreten. In den kommenden vier Jahren wollen Bund und Länder zusätzlich 272 Millionen Euro investieren, um die Förderkonditionen und damit die Weiterbildungsbeteiligung zu verbessern. Durch die Neuerungen sollen deutlich mehr Maßnahmen förderfähig sein: So kann seit dem Sommer 2009 auch eine zweite oder dritte Aufstiegsfortbildung unterstützt werden, wenn die vorangehenden Kurse nicht aus staatlichen Mitteln finanziert wurden. Auch Existenzgründer profitieren vom neuen Gesetz: Wenn sie nach der Fortbildung mindestens einen Mitarbeiter einstellen, werden ihnen 33 Prozent des Darlehens erlassen. Das Meister-BAföG ist konzipiert für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung, die sich in ihrem Beruf weiterbilden wollen und dafür eine staatlich anerkannte Maßnahme auswählen.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 08/09, August 2009
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