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Markenschutz Begriff „Webinar“
Markenschutz Begriff „Webinar“

Drohen Abmahnungen?

Angesichts der vielen Seminare, die wegen Corona gerade online durchgeführt werden, versetzte in den vergangenen Wochen eine Nachricht die Trainingsbranche in Aufruhr: Der Begriff Webinar ist als Marke geschützt. Markenrechtler Rolf Becker erklärt, was das für Anbieter von Webinaren bedeutet. Und auch der Markeninhaber selbst meldet sich zu Wort.
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Training aktuell: Aktuell kursiert in der Weiterbildungsbranche die Meldung, dass der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt ist. Was ist dran an dieser Meldung?
 
Rolf Becker: Überall im Netz wird diese Meldung aufgegriffen. Sogar der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ein Rundschreiben verfasst, die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung warnt, in der Weiterbildungsbranche hat der Bundesverband für Training, Beratung und Coaching (BDVT) informiert. Und ja: Tatsächlich ist der Begriff „Webinar“ als Marke geschützt, u.a. für die „Veranstaltung und Durchführung von Seminaren“, was ja unter Weiterbildnern aktuell für Furore sorgt. 

Extra:
  • Offizielle Stellungnahme von Mark Keller, Inhaber und Lizenzgeber der deutschen Marke WEBINAR®, vom 6.7.2020
Autor(en): Interview: Nicole Bußmann
Quelle: Training aktuell 08/20, August 2020, Seite 14-16
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