Das saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWGB) ist nicht rechtens – dieser Meinung ist die EU-Kommission. Stein des Anstoßes: Laut Gesetz werden im Saarland nur diejenigen Weiterbildungseinrichtungen anerkannt, die ihren Sitz im Saarland haben. Das hat weitreichende Folgen: Für Kurse werden Arbeitnehmer etwa nur dann freigestellt, wenn sie einen saarländischen Anbieter ausgewählt haben. Diese Klausel widerspricht jedoch dem Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs, so die EU-Institution. Die Kommission mahnt eine Änderung des Gesetzes seit 2006 an. Weil diese immer noch aussteht, hat die EU im Juni 2008 die Bundesregierung eingeschaltet.
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