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Handelsrechtsreformgesetz: Zu den Auswirkungen für Trainer

Durch das Handelsrechtsreformgesetz zum 1. Juli 1998 ist der gesetzliche Kaufmannsbegriff geändert worden. Jetzt ist jeder Gewerbetreibende, der mit seinem Geschäft einen kaufmännischen Umfang erreicht, Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Da bei Dienstleistungsbetrieben teilweise schon 60.000 Mark Jahresumsatz als kaufmännisch gelten, sind auch viele Trainingsanbieter betroffen. Training aktuell fragte den Bremer Rechtsanwalt Hans Olbert nach den Auswirkungen.

Ist die Änderung des Handelsgesetzes für Trainer wichtig?

'Sie ist wichtig für alle Trainer, die selbständig sind und einen gewerblichen Betrieb unterhalten, die zum Beispiel ein Institut oder eine Ausbildungsstätte betreiben, die Workshops, Reisen, Outdoor-Trainings u.ä. organisieren. Sobald diese Aktivitäten die Grenzen eines Kleinbetriebes überschreiten, also, wie das Gesetz sagt, einen kaufmännsichen Umfang erreichen, sind die Trainer nach der neuen Rechtslage automatisch Kaufleute.
Nicht betroffen sind indes Trainer, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Dann kommt es lediglich darauf an, ob ihr Arbeitgeber mit seinem Gewerbe einen kaufmännischen Umfang erreicht. Ohne Bedeutung ist die Gesetzesänderung auch für diejenigen, die sich darauf beschränken, ihre Dienstleistungen Bildungsträgern anzubieten und keine eigene gewerbliche Organisation unterhalten. Diese Trainer gelten nicht als Gewerbetreibende, sondern als Freiberufler und sind damit keine Kaufleute im Sinne des Gesetzes.'

Wann hat man mit seinem Gewerbe einen kaufmännischen Umfang erreicht?

'Diese Frage läßt sich leider nicht klar beantworten. In Zweifelsfällen erstellt die örtliche Industrie- und Handelskammer ein Gutachten. Diese Begutachtungen fallen allerdings recht unterschiedlich aus. Zum Teil wird bei einem Jahresumsatz von 120.000 bis 150.000 Mark ein kaufmännischer Umfang angenommen. Bei Dienstleistungsbetrieben gelten aber teilweise auch schon 60.000 Mark Jahresumsatz als kaufmännisch. Andere Kammern wiederum berücksichtigen, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden, ob Räume angemietet sind oder ob ein regelmäßiger Bürobetrieb unterhalten wird. Aber auch in diesen Punkten gibt es keine einheitlichen Grenzwerte.

Was bedeutet es, wenn man Kaufmann ist?

'Kaufleute sind wesentlich weniger gegen Übervorteilung geschützt als Privatleute. Sie müssen daher viel stärker als Endverbraucher darauf achten, sich im Rechtsverkehr richtig zu verhalten. Beispiel: Enthält ein Endverbraucher ein Angebot und schweigt darauf, so gilt das als Ablehnung. Ein Vertrag kommt nicht zustande. Erhält ein Kaufmann jedoch ein Angebot von einem anderen Kaufmann, mit dem er in ständiger Geschäftsverbindung steht, und schweigt daraufhin, so gilt sein Schweigen als Zustimmung, der Vertrag ist geschlossen. Zweites Beispiel: Bezieht ein Kaufmann Ware, so muß er sie unverzüglich prüfen und eventuelle Mängel anzeigen. Sonst gilt die Ware als genehmigt, er muß sie behalten, selbst wenn sie mangelhaft ist. Bedenkt man, daß ein Endverbraucher dazu sechs Monate Zeit hat und daß er bei Abzahlungskäufen sogar eine Woche lang den Vertrag widerrufen kann, so sieht man deutlich, daß Kaufleute dem rauhen Wind des Geschäftslebens wesentlich stärker ausgesetzt sind als private Verbraucher.'

Was kann der Trainer denn nun tun?

'Wie jedem Problem sollte man auch diesem klar ins Auge sehen. Wenn man feststellt, daß sich der Geschäftsbetrieb den genannten kaufmännsichen Dimensionen nähert, sollte man sich rechtzeitig sachkundig machen, welche Regeln zu beachten sind und wie ein kaufmännischer Betrieb zu führen ist. Machbar ist das. Schließlich gibt es eine große Zahl kaufmännischer Betriebe, die nicht nur ihre rechtlichen Probleme bewältigen, sondern dabei auch noch gute Geschäfte machen. Im übrigen ist man verpflichtet, sich als Kaufmann in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen zu lassen.'

• Zum Handelsrechtsreformgesetz hält Hans Olbert am 12. Februar 1999 ein Seminar in Köln.
Autor(en): (nbu)
Quelle: Training aktuell 12/98, Dezember 1998
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