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Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Allerdings müssen sie vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der monatliche Beitragssatz der freiwilligen Absicherung liegt dabei z.B. für Trainer, die mindestens 15 Stunden wöchentlich auf eigene Rechnung arbeiten, bei rund 40 Euro. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Linkführung: Informationen für Arbeitnehmer/Geldleistungen/Arbeitslosengeld/Link und Dateiliste/ Hinweise zur freiwilligen Weiterversicherung). Dort kann man auch den Antragsvordruck herunterladen.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 05/06, Mai 2006
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