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EU-Kommissar will Rechtsanspruch auf Weiterbildung durchsetzen

Arbeitgeber und Gewerkschaften müssen in Tarifverträgen konkrete Weiterbildungsprogramme und -ziele festlegen – dafür macht sich EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla stark. Um die Weiterbildungsbeteiligung in den europäischen Mitgliedsstaaten zu erhöhen, empfiehlt Spidla persönliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 'Es ist sehr sinnvoll, in den Arbeitsverträgen für jeden Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung und individuell zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen zu verankern', erklärte der ehemalige tschechische Ministerpräsident in einem Interview mit der 'Welt', das Ende Januar 2008 veröffentlicht wurde. Von der Festschreibung von Weiterbildungszielen würden beide Seiten profitieren, meinte Spidla. Arbeitnehmer könnten Maßnahmen bei ihren Chefs einfordern, Arbeitgeber könnten sich auf das Engagement ihrer Mitarbeiter verlassen. Schritte zur Erhöhung der Weiterbildungsquote – wie sie der EU-Kommissar jetzt vorgeschlagen hat – dürften in Deutschland willkommen sein: Bislang bilden sich nur 30 Prozent der Beschäftigten hierzulande weiter. Das ist im Vergleich mit anderen EU-Staaten ein mittelmäßiges Ergebnis.

Weiterbildungsklauseln in allen Tarifverträgen – das könnte für Deutschland ein Weg zum Erfolg sein. Zwar gibt es in einigen der rund 62.000 bundesdeutschen Tarifverträgen Vereinbarungen zum Thema Qualifizierung – die teilweise sogar recht weitreichend sind. 'Von einer systematischen Förderung der Qualifizierung durch Tarifverträge kann aber bislang nicht gesprochen werden', erklärt Rainer Jung von der Hans-Böckler-Stiftung auf Nachfrage von Training aktuell.
Autor(en): (com)
Quelle: Training aktuell 03/08, März 2008
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