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Digitale Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit

Lernen ohne Hindernisse

Videos anschauen, Artikel lesen, Podcasts hören – die Fähigkeit, Inhalte zu sehen und zu hören, wird in der digitalen Welt oft vorausgesetzt, auch im Bereich der Weiterbildung. Doch für Menschen mit Behinderung ist dies häufig nicht uneingeschränkt möglich. Ende Juni 2025 tritt daher in Deutschland ein Gesetz in Kraft, das die digitale Barrierefreiheit sicherstellen soll. Zum Teil betrifft dieses auch Weiterbildungsanbieter. Aus diesem Anlass gibt Nina Jameson Weiterbildnern Tipps für erste Schritte in Richtung Barrierefreiheit.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von physischen oder kognitiven Fähigkeiten. Betroffen sind Unternehmen, die digitale Angebote an Verbraucherinnen und Verbraucher richten. Dazu gehören beispielsweise Lernplattformen und E-Learning-Angebote. Hinzu kommt, dass Firmen betroffen sind, wenn sie Verträge mit Endverbrauchern über digitale Plattformen abschließen. Hierzu gehören unter anderem die Buchung eines Webinars, der Kauf digitaler Lernmaterialien oder eine Terminvereinbarung, die zu einem Vertragsabschluss führen wird. Ausgenommen von den gesetzlichen Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind Präsentationswebseiten, sowie Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro.

Barrierefreiheit ist allerdings nicht nur ein Thema für gesetzlich verpflichtete Anbieterinnen und Anbieter. Auch kleinere Bildungseinrichtungen, Trainerinnen oder Coachs können von barrierefreien Lernangeboten profitieren. Denn mit solchen Lernangeboten erreichen sie mehr Menschen, schaffen bessere Lernbedingungen und fördern ein inklusives Miteinander.

Barrierefreie Lernangebote erreichen mehr Menschen, schaffen bessere Lernbedingungen und fördern ein inklusives Miteinander.

Warum digitale Barrierefreiheit?

Für Menschen mit Behinderung ist (digitale) Barrierefreiheit häufig die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Auch Menschen mit temporären oder altersbedingten Einschränkungen – etwa durch Augenerkrankungen wie den Grauen Star – sind darauf angewiesen. In einigen Alltagssituationen profitieren zudem alle von zugänglichen Inhalten. Beispiele gibt es viele: Blendendes Sonnenlicht erschwert die Lesbarkeit von Bildschirmen. Ein Kind auf dem Arm macht die Bedienung der Maus unmöglich. Oder eine laute Umgebung verhindert das akustische Verstehen. In all diesen Fällen verbessert Barrierefreiheit die Nutzbarkeit.

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