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DAA reagiert auf Vorwürfe des Fernsehmagazins Fakt

Bei Fragen von Kündigungsschutz und Lohn setzen sich Gewerkschaften für die Belange der Arbeitnehmer ein, die Rechte der eigenen Mitarbeiter aber nehmen sie häufig nicht so ernst. Das zumindest legt das Magazin Fakt nahe.
Dem Beitrag vom 10. März 2003 im MDR zufolge beschäftigt die DAA Deutsche Angestellten Akademie, eines der größten deutschen Weiterbildungsunternehmen, neben 2.000 fest angestellten Mitarbeitern 6.000 freie Honorarkräfte, letztere u.a. über die INT GmbH, zu deren Gesellschaftern auch der Geschäftsführer der DAA-Stiftung, Rudolf Helfrich, zählt.

Laut Fakt sind INT-Mitarbeiter schlechter bezahlt und arbeitsrechtlich schlechter gestellt als fest angestellte DAA-Mitarbeiter. Die Vermutung von Fakt: Über Beteiligungsunternehmen sollen Personalkosten gespart und kündigungsschutzrechtliche Bestimmungen umgangen werden. 'Stimmt nicht', weist die DAA den Vorwurf auf Nachfrage von Training aktuell zurück. Nach Aussage von Peter Schliebeck, Abteilungsleiter Entwicklung und Marketing, wird auf INT-Mitarbeiter immer dann zurückgegriffen, wenn bei öffentlichen Aufträgen, z.B. bei Qualifizierungs-ABM, nur niedrigere als in der DAA vereinbarte Personalkosten angesetzt werden dürfen. 'Da die DAA GmbH einem tarifähnlichen Gehaltsgruppenplan unterworfen ist, ist eine Bezahlung durch die DAA GmbH nicht möglich', erklärt Schliebeck. Es sei üblich, in solchen Fällen günstigeres Personal über Beteiligungsunternehmen einzusetzen. Andere Bildungsträger täten das auch.

Weiterhin von Fakt kritisiert: das Fehlen von Tarifverträgen für fest angestellte DAA-Mitarbeiter. Laut Fakt ein Nachteil ausgerechnet für die Mitabeiter eines gewerkschaftsnahen Unternehmens. Fakt sieht darin eine 'Doppelmoral nach ver.di-Art'.

Schliebeck weist auch diesen Vorwurf zurück. 'Alle DAA-Mitarbeiter samt Geschäftsführung sind gewerkschaftlich bei ver.di organisiert', erklärt er. Einen Tarifvertrag gebe es nicht, weil ver.di als beherrschende Macht die DAA-Geschäftsführung zwingen könne, Verträge nach ver.di-Konditionen abzuschließen. Doch auch ohne Tarifvertrag seien die Mitarbeiter nicht rechtelos: 'Die Arbeitsbedingungen sind über tarifähnliche Rahmenbetriebsvereinbarungen geregelt, die Gehälter bewegen sich eher oberhalb als unterhalb des Branchendurchschnitts', erklärt Schliebeck.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 04/03, April 2003
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