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Bundesverfassungsgericht fällt neue Urteile zu Privatschulen

Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat sich erneut in zwei Urteilen zum Privatschulwesen in Deutschland geäußert. Strittig waren die Wartefrist bis zum Einsetzen der staatlichen Finanzhilfe für Ersatzschulen und die Zahlung von Baukostenzuschüssen bei der Errichtung bzw. Instandhaltung von Privatschulen.
Die Wartezeit bis zum Einsetzen der vorgeschriebenen Finanzhilfe - in Privatschulkreisen auch 'Durststrecke' genannt - war in Bayern beklagt worden. Das Bundesverfassungsgericht schloß sich den Entscheidungen der Vorinstanzen an und erklärte die bayerische Regelung für zulässig. Das Gericht stellte fest, daß eine Wartefrist nur dann verfassungsgemäß sei, wenn sich dadurch keine Errichtungssperre ergebe.
Im zweiten Fall verwarf das Gericht die von Baden-Württemberg vorgenommene Streichung der Baukostenzuschüsse für Privatschulen als verfassungswidrig. Das Gericht erklärte, daß auch Errichtungs- und Baukosten in die Finanzhilfe einbezogen werden müssen. Der Bundesverband Deutscher Privatschulen (VDP) begrüßte beide Urteile, stellte jedoch fest: 'Bedauerlich an dieser Entwicklung ist lediglich, daß sich die Gesetzgeber immer häufiger erst von den Gerichten die Unterstützung des nichtstaatlichen Schulwesens abringen lassen, statt von sich aus freie Bildung und Erziehung offensiv zu fördern und zu unterstützen', so Bernhard Marohn, Pressesprecher des VDP.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 07/94, Juli 1994
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