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Ausbildungskosten können zurückverlangt werden

Arbeitnehmer können nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes (AZ: AZR 339/92) dazu verpflichtet werden, Kosten für ihre Aus- und Fortbildung an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, wenn sie nach

Arbeitnehmer können nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes (AZ: AZR 339/92) dazu verpflichtet werden, Kosten für ihre Aus- und Fortbildung an den Arbeitgeber zurückzuzahlen, wenn sie nach dem Ende der Ausbildung den Betrieb verlassen. Die Kasseler Richter entschieden in einem Musterprozeß, daß die Rückzahlung allerdings für den Arbeitnehmer zumutbar sein müsse. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn er durch die Aus- und Fortbildung einen beruflichen Vorteil erhalten habe. Die Entscheidung betraf sieben Klagen von Piloten einer Kölner Fluggesellschaft, die auf Kosten der Firma in Amerika ausgebildet worden waren, danach kündigten und zu einer anderen Fluggesellschaft wechselten. Die Kölner Fluggesellschaft verlangt von ihnen einen Teil der hohen Ausbildungskosten zurück.
Autor(en): (eab)
Quelle: Training aktuell 09/94, September 1994
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