Newsticker

Arbeitsmarkt: Mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb für Weiterbildung

Arbeitslose mit Anspruch auf Weiterbildung können sich künftig ihren Bildungsträger selbst aussuchen. Das sieht das am 15. November 2002 verabschiedete 'Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt' vor.
Demnach bekommen Arbeitslose, bei denen Weiterbildungsbedarf festgestellt worden ist, vom Arbeitsamt Qualifizierungsgutscheine. Diese beschreiben das Bildungsziel und sind teilweise regional begrenzt, um sicherzustellen, dass eine Weiterbildung absolviert wird, die der Vorbildung des Arbeitslosen entspricht und der Integration in den Arbeitsmarkt dient. Ist die Entscheidung für einen Bildungsträger gefallen, reicht dieser den Gutschein beim Arbeitsamt ein, das die Maßnahme bezahlt.

Wer vermutet, dass das Gesetz dem gesamten Weiterbildungsmarkt einen ungeahnten Ansturm von Nachfragern bescheren wird, irrt: Gewählt werden darf nur unter zugelassenen Bildungsträgern. Welche Institutionen zugelassen werden, das soll eine noch nicht existierende Zertifizierungsstelle entscheiden. Geplant ist eine unabhängige, bislang aber nicht näher beschriebene Einrichtung. Außerdem sollen Zertifizierungsagenturen eingesetzt werden, die auch einzelne Bildungsmaßnahmen prüfen. Die Fachkunde der neuen Zertifizierer will der Staat durch die Akkreditierung einer ebenfalls nicht näher benannten Stelle auf Bundesebene prüfen.

Mit dem Einsatz der neuen Zertifizierer wird dem Arbeitsamt die Zulassung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen aber keineswegs entzogen. Es behält diese Kompetenz nach wie vor bei, obwohl es wegen mangelnder Transparenz der Verfahren und Qualität ausgewählter Maßnahmen im vergangenen Jahr heftig kritisiert worden war. Nicht mehr vorschreiben darf das Arbeitsamt jedoch, bei welchem Bildungsträger eine Qualifizierung absolviert wird. So soll der Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern angekurbelt werden.

Die neuen Zertifizierer sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers den Großteil der Zulassungsarbeit übernehmen und so für Entlastung des Arbeitsamtes sorgen. Ob das funktioniert oder eher Kompetenzgerangel und eine unkoordinierte Zulassungslawine ausgelöst werden, ist fraglich. Die Vorgabe lautet jedenfalls 'mehr und besser prüfen', und dabei sollen nicht allein institutionelle Träger, sondern alle Anbieter beruflicher Weiterbildung berücksichtigt werden.
Autor(en): (aen)
Quelle: Training aktuell 12/02, Dezember 2002
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben