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Gericht weist Klage gegen falsche Berufsbezeichnung ab

Darf man sich Wirtschaftspsychologe nennen, wenn man kein Hauptfachstudium der Psychologie mit Diplomabschluss oder einen entsprechenden Bachelor- mit anschließendem Masterstudiengang absolviert hat? Ja, man darf, hat das Oberlandesgericht (OLG) München am 20. Juli 2017 entschieden – und damit im Berufungsverfahren eine Klage des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) abgewiesen. Der Verband hatte Jack Nasher, Professor für Organisation und Unternehmensführung an der privaten Munich Business School, verklagt, weil dieser sich als Wirtschaftspsychologe bezeichnet hatte. Aus BDP-Sicht eine dem Redner und Bestseller-Autor nicht zustehende Berufsbezeichnung, weil Nasher an der Uni Trier Psychologie lediglich als zweites Hauptfach neben Philosophie studiert und 2003 mit einem Magister Artium abgeschlossen hat. Auch Nashers Master in Management mit wirtschaftspsychologischer Masterarbeit an der Universität Oxford spielte aus BDP-Sicht keine Rolle. Die Adressaten würden, so der BDP, bei einem Wirtschaftspsychologen jemanden erwarten, der ein reguläres Psychologiestudium absolviert hat und ergo in allen Teildisziplinen des Fachs ausgebildet sei. Der sechste Zivilsenat des OLG hielt solche Erwartungen jedoch für 'ausgeschlossen' – und verwies in seinem Urteil auf die Ausdifferenzierung und Vielfalt akademischer Studiengänge, die zu wirtschaftspsychologischen Abschlüssen führen. Damit ist das Urteil (http://bit.ly/2wbjEik) relevant auch für zahlreiche andere Absolventen solcher Studiengänge.
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