News

Unfreundliches Zeugnis

Dass Chefs im Arbeitszeugnis zuweilen versteckt durchblicken lassen, dass der Zeugnisempfänger aus ihrer Sicht eine Nullnummer ist, ist bekannt. Un­­gewöhnlich war aber der Fall, den kürzlich der Nachrichten-Dienst Justillon ausgegraben hat. Voriges Jahr ging es vor dem Arbeitsgericht Kiel um ein Arbeitszeugnis mit verdächtiger Signatur. Der erste Buchstabe in der Unterschrift des Vorgesetzten – ein G – sah aus wie ein trauriger Smiley. Dass dies eine geheime Diffamierung sein sollte, stritt der Ex-Chef des Klägers zwar ab, das Gericht aber glich ab – und stellte fest: Im Personalausweis des Beklagten erschien das G wie ein lachendes Gesicht. Der Arbeitgeber wurde zur Neu-Ausfertigung verpflichtet.
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben