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Scheinselbstständigkeit

Schwer zu fassen

Seit Jahresbeginn gilt das Korrekturgesetz, durch das die sogenannte Scheinselbständigkeit neu geregelt wird: Vier Kriterien sollen darüber entscheiden, ob ein freier Mitarbeiter ebenso wie ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist. Welche Folgen das Gesetz für Trainer hat, erläutert Rechtsanwalt Hans Olbert.
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Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter? - Die Frage nach dem Beschäftigungsverhältnis hat bereits vor dem Korrekturgesetz zum Thema Scheinselbständigkeit Trainer und Dozenten beschäftigt. Hat die Antwort doch weitreichende Folgen: Arbeitnehmer sind einerseits sozialversichert und genießen Kündigungsschutz. Andererseits arbeiten sie weisungsgebunden und dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers nicht für Konkurrenzunternehmen arbeiten. Freie Mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit frei, dafür aber auch nicht sozial abgesichert.

Mit dem Inkrafttreten des 'Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Korrekturgesetz)' Anfang des Jahres 1999 ist das Problem 'Arbeitnehmer oder Selbständiger' stärker in den Brennpunkt des Interesses gerückt. Dieses Gesetz ist die Reaktion auf die in den vergangenen Jahren immer häufigeren Versuche, die Sozialversicherungspflicht abhängig Beschäftigter zu umgehen.

Besonders deutlich wird der eigentliche Zweck des Gesetzes an einem Beispiel aus dem Transportwesen: Ein Unternehmer entläßt seine angestellten Fahrer, verkauft ihnen die LKW, die sie bislang gefahren haben und drängt sie dazu, ein eigenes Gewerbe anzumelden. Dann schließt er mit ihnen Beförderungsverträge, soweit Bedarf besteht. Die Fahrer verrichten genau dieselbe Tätigkeit wie früher, nur mit dem Unterschied, daß der Transportunternehmer sein unternehmerisches Risiko auf sie abgewälzt hat und daß er außerdem alle sozialen Pflichten eines Arbeitgebers los ist. Diese Mißbräuche abzustellen, war zweifellos richtig.

Andererseits schafft das Korrekturgesetz Probleme in den Bereichen, in denen die Selbständigkeit kein Mißbrauch, sondern sinnvoll und notwendig ist. Wer z.B. als Trainer oder Unternehmensberater nur für einen Auftraggeber tätig und in dessen betriebliche Abläufe integriert ist, riskiert nach dem Korrekturgesetz, daß er sozialversicherungspflichtig wird, unabhängig davon, ob er sich selbst abgesichert hat und wieviel Geld er dafür ausgibt…
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