News

Rechtsstreit in der Coaching-Branche

Wettbewerbsrecht versus Rundfunkfreiheit

Es gibt Streit in der Coaching-Branche: Die European Coaching Association (ECA) aus Düsseldorf und die Rauen GmbH aus Goldenstedt beschäftigen derzeit die Gerichte. Grund der Auseinandersetzung: ein Artikel in Rauens Coaching-Newsletter vom März 2008 über 'merkwürdige Coaching-Anbieter', in dem auf zwei Internetseiten der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) verlinkt wird, in denen die ECA namentlich erwähnt ist. Die ECA klagte gegen die Rauen GmbH auf Unterlassung der Verlinkung – und erhielt vonseiten des Oberlandesgerichts Köln Recht. Der OLG-Senat wertete Rauens Newsletter zwar als Medium, das der Rundfunkfreiheit unterliegt (sachlich der Pressefreiheit gleichzusetzen), brachte aber nicht das Presserecht, sondern das Wettbewerbsrecht zur Anwendung, da sich Rauen als Coaching-Dienstleister in einem Konkurrenzverhältnis zur ECA (die als Verband Coaching-Dienstleistungen vermittelt) befindet. In einem Wettbewerbsverhältnis gelten laut Gericht andere Maßstäbe für Meinungsäußerungen, als wenn diese von Dritten geäußert werden. Das derzeitige Urteil ist Resultat eines Berufungsantrages der Kläger-Partei. In einem vorangegangenen Urteil durch das Landgericht war die Klage der ECA auf Unterlassung der Verlinkung noch abgewiesen worden. Auch das Landgericht hatte den Coaching-Newsletter als ein der Rundfunkfreiheit unterliegendes Medium gewertet und das Wettbewerbsverhältnis festgestellt, konnte aber keine Wettbewerbshandlung erkennen. Der Fall ist indes noch nicht abgeschlossen, sondern als laufendes Verfahren zu werten. Zwar lässt das Urteil des OLG keine Revision zu. Die Rauen GmbH hat allerdings Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, wo jetzt entschieden wird, ob das Verfahren noch einmal aufzunehmen ist. 'Abhängig ist dies davon, ob der Fall aus Sicht des BGH als Präzedenzfall Bedeutung haben könnte oder nicht', erklärt Hubertus Nolte, Pressesprecher am OLG Köln.
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben