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Protest gegen aufgeweichten Kündigungsschutz

Der Verband Die Führungskräfte (DFK), Essen, hat sich im Dezember 2018 gegen den Vorschlag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ausgesprochen, den Kündigungsschutz für leitende Angestellte einzuschränken. Bislang dürfen Arbeitgeber nur für eine kleine Gruppe der angestellten Führungskräfte beim Arbeitsgericht auch ohne wirksamen Kündigungsgrund einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen. Würde dies auf alle leitenden Angestellten ausgeweitet, könnte es im nächsten Schritt auch für sämtliche andere Arbeitnehmer gelten, warnt DFK-Vorstand Ulrich Goldschmidt. Dabei sei es schlicht falsch, dass deutsche Arbeitgeber bei der Trennung von Mitarbeitern unangemessen benachteiligt würden: 'Unser Kündigungsschutzrecht verhindert keine Kündigungen, sondern legt die Spielregeln fest. Es ist ein wichtiger Teil der deutschen Arbeitsrechtskultur und steht nicht zuletzt für Fairness, Transparenz, Verlässlichkeit und sozialen Frieden', so Goldschmidt.
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