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Homeoffice per Gesetz

Unzumutbare Pflicht?

Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, hat die Politik im Januar 2021 Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zu bieten, von zu Hause aus zu arbeiten – sofern die Arbeit dies zulässt und die Mitarbeiter wollen. Die nur temporär geltende Verpflichtung entfachte eine seit Langem lodernde Debatte erneut: Sollen Mitarbeitende – auch jenseits von Corona – ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Homeoffice erhalten? 

„Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten – soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ So steht es in der am 20. Januar 2021 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 27. Januar 2021 in Kraft trat. Die Verordnung gilt nur befristet, bis zum 15. März 2021. Trotzdem traf sie bei vielen Arbeitgebervertretern einen empfindlichen Nerv. So lehnte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung für das Arbeiten im Homeoffice während der Corona-Pandemie schon im Vorfeld des Beschlusses ab: Ohne Abwägung, ob das Homeoffice geeignet sei oder nicht, seien die Belastungen für die Wirtschaft zu hoch, während die Infektionszahlen dadurch nicht zurückgingen, behauptete Kampeter. Ein weiteres, oft gehörtes Argument lautete: Die Unternehmen bewegten sich ohnehin längst in Richtung einer liberalen Homeoffice- und Mobile-Work-Politik. Die Einmischung des Staates störe da nur. 

Homeoffice auch ohne Pflicht

Tatsächlich hat sich in Sachen Homeoffice in jüngerer Zeit viel bewegt. Die Vorurteile dagegen sind geschrumpft. Schon weil Arbeitgeber wissen, dass ihnen ein dickes Plus auf dem Attraktivitätskonto sicher ist, wenn sie Homeoffice ermöglichen. Im Verlauf der Corona-Krise machten viele zudem sehr positive Erfahrungen mit dem Homeoffice. Beispiel: TeamBank. 

Das Unternehmen bot auch schon vor Corona (neben Mobile-Work-Optionen) gut einem Drittel seiner Mitarbeitenden die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit, wie Firmensprecherin Andrea Brinkmann erklärt. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 blieben dann ganze 98 Prozent der Mitarbeitenden daheim – und es funktionierte problemlos. Hinzu kamen Retrospektiven, in denen die Mitarbeitenden selbst den Wunsch äußerten, auch nach Corona weiterhin flexibel über Arbeitsort und -zeit bestimmen zu können. „Die Konsequenz war eine neue Betriebsvereinbarung, nach der nun alle Mitarbeitenden das Recht auf alternierende Telearbeit (und Mobile Work sowieso) haben, wobei sie die Aufteilung der Tage lediglich in ihren Teams klären müssen“, so Brinkmann. 

Bemerkenswert ist das Beispiel vor allem, weil die Bankangestellten in einem hoch datensensiblen Bereich arbeiten – und das Thema Datenschutz von Homeoffice-Gegnern oft wie ein Totschlagargument ins Feld geführt wird. Ihr Unternehmen, sagt Brinkmann, habe damit aber kein Problem. Weil es schon lange auf eine sichere IT-Ausstattung setzt, auf intensive Schulungen und eine starke Firmenkultur. Daher war es für das Finanzinstitut auch kein großes Ding, dass im Corona-Winter 2020 wieder mehr als 90 Prozent der Beschäftigten komplett ins Homeoffice umzogen. Ganz ohne staatliche Verordnung.

Ist das Recht auf Homeoffice ein Angriff auf die Wirtschaft?  

Auf breiter Front sieht die Sache allerdings nicht ganz so eindeutig aus. So hätten, gemessen an der Art der Jobs, laut einer Studie des Forschungsnetzwerks CESifo in Deutschland Anfang 2021 deutlich mehr Menschen im Homeoffice arbeiten können, als es tatsächlich taten. Ob viele Mitarbeitende trotz Pandemie aus eigenem Antrieb in den Büros aufliefen oder dorthin beordert wurden, ist zwar unklar. Ebenso, inwiefern betriebliche Zwänge (fehlende technische Ausstattung, unzureichend digitalisierte Arbeitsmittel) eine Rolle spielten oder eben doch alte Gewohnheiten kontrollsüchtiger Chefs. Auf jeden Fall aber hat durch die Causa „Homeoffice als Corona-Schutzmaßnahme“ die alte Debatte darüber, ob es Sinn macht, Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit zum Homeoffice zu bieten, erneut an Fahrt aufgenommen. So erklärte Reiner Hoffmann, Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber allein darüber entscheiden, wo Mitarbeitende arbeiten.“ Dem DGB ging auch das (mittlerweile wieder verworfene) „Mobile Arbeit Gesetz“, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang Oktober 2020 vorgelegt hatte und das einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr vorsah, nicht weit genug.

Die Arbeitgeberverbände dagegen empfanden den Vorstoß als empfindlichen Angriff auf die „unternehmerische Freiheit“ – und bürokratische Zumutung. Denn die Firmen hätten im Zweifelsfall gut darlegen müssen, aus welchen betrieblichen Gründen sie ihre Angestellten trotz Recht ins Büro beordern. Verwaltungsaufwand würde indes auch der neue Referentenentwurf des Gesetzes mit sich bringen, den das Bundesarbeitsministerium im Januar 2021 veröffentlicht hat: Dieser sieht statt der expliziten Pflicht, Homeoffice zu gewähren, eine Erörterungspflicht vor. Demnach könnten Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten möchten, dies ihrem Arbeitgeber mindestens drei Monate zuvor mitteilen und der Arbeitgeber müsste seine Nichteinwilligung schriftlich begründen. Unterbleibt dies, würde die mobile Arbeit für sechs Monate als festgelegt gelten. Doch selbst diese Lightversion eines Rechts auf Homeoffice rief in der Wirtschaft Kritik hervor. Auch dieser „Zwangsdialog“ höhle das Direktionsrecht des Arbeitgebers aus, klagten etwa die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. 

Homeoffice und informelle Begegnung passen schlecht zusammen

Dass Arbeitgeberverbände staatliche Einmischung ablehnen, verwundert nicht. Doch auch aufseiten – selbst progressiver – Unternehmenschefs hörte man jüngst Bedenken gegen ausgedehntere Homeoffice-Rechte, wenn auch mit anderem Fokus. So outete sich Adidas-Chef Kasper Rorsted in einem Interview mit der Welt am Sonntag als glühender Präsenzfan. Eigentlich verfolgt Adidas eine recht liberale Homeoffice-Politik. So durften die Mitarbeitenden des Sportartikelherstellers schon in Vor-Corona-Zeiten einen Tag in der Woche selbst entscheiden, wo sie arbeiten möchten. Pandemiebedingt dehnte das Unternehmen diese Regel aus. Rorsted selbst aber traf sich auch in der Corona-Zeit täglich mit dem Vorstand und einem festen Kreis von Führungskräften im Büro. Seine Begründung: „Für mich ist das Arbeiten eine soziale Sache.“ 

Damit hieb er in dieselbe Kerbe wie viele Vertreter der Beraterzunft. Etwa Reinhard Sprenger, der im Herbst 2020 gemeinsam mit seinem Sohn einen Podcast zum Thema Homeoffice produziert hat und darin zumindest der Remote Work in ausgeweiteter Form eine klare Absage erteilt. Wer vom Homeoffice aus arbeite, koordiniere allenfalls und kooperiere nicht. Unternehmen, so Sprenger, seien aber Kooperationsarenen, nicht Koordinationsarenen – abhängig davon, dass sich aus der Begegnung und gegenseitigen Beobachtung etwas Befruchtendes, vielleicht Kreatives, ergibt. „Wem Homeoffice jetzt leicht fällt, der hat vorher nicht wirklich zusammengearbeitet“, so Sprengers zugespitztes Urteil. 

Auch der Organisationsberater Lars Vollmer sieht insbesondere die für Kooperation, Kreativität und Innovation wertvolle zufällige Begegnung im Homeoffice gefährdet. Für die meisten Routinetätigkeiten sei das Homeoffice unproblematisch bis vorteilhaft, so Vollmer. Gleichzeitig sei aber gerade in Betrieben mit einem hohen Anteil an Routinetätigkeiten – und größeren Unternehmen – die überlebenswichtige Innovation stark auf informelle Kommunikation angewiesen – „das Zuzwinkern im Meeting, den anschließenden Plausch in der Kaffeeküche".

Gefahr für Arbeitnehmer: Vom Homeoffice-Recht zur -Pflicht?

Gesetzlichen Regelungen kann Vollmer daher ebenso wenig abgewinnen wie die Unternehmerverbände, wenn auch mit einer Einschränkung: „In der Pandemie: ja, um Druck auf die, wenn auch wenigen, schwarzen Schafe ausüben zu können. Aber sobald die virologische Gefahr überwunden ist, gehört die Entscheidung über die Wahl des geeigneten Arbeitsortes sofort zurück in den alleinigen Verhandlungsspielraum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“ Schließlich komme es, so Vollmer, allein auf die Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens an, ob Homeoffice sinnvoll sei oder nicht: „Da ist nichts mit one-size-fits-all“. 

Das Problem, dass das Homeoffice den „gepflegten Zufall“ unterminiert, kann aus Sicht von Andreas Zeuch, Gründer der Organisationsberatung Unternehmensdemokraten, auch nicht dadurch aufgewogen werden, „dass es professionell umgesetzt ist – inklusive der nötigen Remote-Methoden und -Kultur“. Abgesehen davon würde Zeuch ein „Kommt drauf an“ vor die meisten in puncto Homeoffice diskutierten Punkte setzen: Leidet die Kreativität? Drohen im Homeoffice Produktivitäts - und Leistungseinbußen? Schlittern Arbeitnehmende in die Entgrenzung von Arbeit? Dies alles hängt für Zeuch „vom jeweiligen Arbeitnehmertypus ab – und vom Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern“. 

Auch dem DGB ist bewusst, dass es mit einem Arbeitnehmenden zugesicherten Recht auf Homeoffice nicht getan ist – und er fordert daher, die Verpflichtung mit klaren Regeln zum Schutz der Beschäftigten im Homeoffice zu koppeln. Dazu gehört auch der Schutz davor, unfreiwillig ins Homeoffice gezwungen zu werden. Neben all dem darf man sich fragen: Wie gerecht ist eigentlich ein Recht auf Homeoffice, wenn dieses sowieso nur für einige Bürger infrage kommt? Und zwar vorzugsweise für solche, die ohnehin meist in eher privilegierten Jobs arbeiten, während andere – Bäckerinnen, Hotelangestellte, Industriearbeiter – davon nur träumen können? 

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