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Gesetz zur Lohngerechtigkeit

Transparenz soll die Entgeltlücke schließen

21 Prozent – so groß ist laut dem Statistischen Bundesamt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Die Anzahl an Frauen abgezogen, die seltener Führungspositionen bekleiden, häufiger in Teilzeit beschäftigt sind und eher in niedrig entlohnten Branchen und Berufen arbeiten, bleibt noch immer eine Lücke von durchschnittlich sieben Prozent. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Mitte Januar 2017 wurde der von Familienministerin Manuela Schwesig erarbeitete Gesetzesentwurf für mehr Lohngerechtigkeit vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz zielt vor allem auf mehr Transparenz hinsichtlich der Gehälter ab. Während kleine Unternehmen von dem Gesetz nicht betroffen sind, kommt auf die Verwaltungen der mittleren bis großen Unternehmen ein Mehraufwand zu: In Zukunft können Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern Auskunft darüber verlangen, was ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen verdienen. Zudem müssen Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten ihre Entgeltstrukturen regelmäßig überprüfen und über den Stand der Gleichstellung berichten.
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