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Front gegen den Achtstunden-Tag

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat sich in einem Thesenpapier dafür stark gemacht, die gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag zugunsten einer nicht bezifferten wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu kippen. Laut dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen die acht Stunden pro Werktag temporär auf bis zu zehn Stunden ausweiten. Zudem müssen nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz elf Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen gewährleistet sein. Das heißt: Wer abends um 22:30 Uhr noch eine Job-Mail beantwortet, darf eigentlich nicht am nächsten Morgen um acht Uhr wieder am Schreibtisch sitzen. Aus Sicht der Arbeitgeber widersprechen derartige Vorgaben den Flexibilitätsansprüchen der modernen Wirtschaft, den neuen digitalen Möglichkeiten und den Wünschen der Mitarbeiter nach einer besseren Vereinbarkeit von Job und Privatleben. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat Verständnis für die Flexibilisierungswünsche geäußert. Die Entscheidung über eine gesetzliche Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes hat sie allerdings vertagt. Zunächst soll eine umfassende Lagediagnose in einem Weißbuch zusammengetragen werden, das das Ministerium Ende 2016 vorlegen will.

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