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Förderung der beruflichen Weiterbildung

Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen

Ende April hat der deutsche Bundestag ein Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel beschlossen – das sogenannte Arbeit-von-morgen-Gesetz. Dieses sieht vor, Förderin­strumente der Arbeitsmarktpolitik gezielt weiterzuentwickeln, um die Beschäftigten in Deutschland rechtzeitig fit zu machen für eine digitale und emissionsärmere Arbeitswelt der Zukunft. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem eine Erhöhung der Fördersätze für die Weiterbildung von Arbeitnehmenden in Unternehmen, die besonders stark vom Wandel der Arbeitswelt betroffen sind. Muss mindestens jeder fünfte Beschäftigte weitergebildet werden, steigen die Zuschüsse für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt um zehn Prozent. Durch die neu geschaffene Möglichkeit für Förder-Sammelanträge sowie eine Verkürzung der Mindestdauer einer förderungsfähigen Weiterbildung von 160 auf 120 Stunden, sollen die Prozesse vereinfacht werden und so letztlich mehr Beschäftigte von Weiterbildungsangeboten profitieren können. Damit die Qualität der Maßnahmen nicht leidet, werden außerdem die Kostensätze angehoben, damit werden nun auch höherpreisige Angebote förderungsfähig. Unternehmen erhalten so einen größeren Spielraum bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen für ihre Mitarbeitenden.

Das Gesetz sieht zudem einige Lösungen für den derzeitigen Umgang mit der Corona-Krise vor. So ist es Betriebsräten beispielsweise erlaubt, ihre Sitzungen und Beschlussfassungen bis Ende des Jahres auch per Video oder Telefon durchzuführen. Außerdem kann die Bundesregierung bei krisenhaften Situationen das Kurzarbeitergeld befristet auf bis zu 24 Monate verlängern – auch wenn nicht der gesamte Arbeitsmarkt, sondern nur bestimmte Branchen oder Regionen betroffen sind. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont: 'Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ist ein wichtiger Baustein dafür, dass wir nach der Corona-Krise schnell wieder den Weg zu Wachstum und Beschäftigung finden. Denn der Strukturwandel, in dem sich Deutschland befindet, hat durch Corona noch einmal deutlich an Fahrt hinzugewonnen. Dies gilt besonders, aber nicht nur für die Digitalisierung.' Die Regelungen sollen mit zeitlichen Abständen in Kraft treten, um der Bundesagentur für Arbeit die nötige Zeit für Vorbereitungen zu geben.
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