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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Neue Fachkräfte braucht das Land

Durch den demografischen Wandel wächst der Mangel an Fachpersonal in deutschen Unternehmen. Dem will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz entgegensteuern: Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern und folglich steigern soll. Die wichtigsten Neuerungen und Informationen zusammengefasst:

Einheitlicher Fachkräftebegriff: Das Gesetz bezeichnet klar, welche drittstaatsangehörigen Ausländer als Fachkraft gelten. Dazu zählen Personen mit anerkannter beruflicher oder akademischer Qualifikation.

Prüfung der Qualifikation: Ausländische Abschlüsse werden vor der Einreise in einem Anerkennungsverfahren auf Gleichwertigkeit überprüft. So soll ein gesteigerter Zuzug von Un- und Niedrigqualifizierten verhindert werden.

Arbeitssuche und Aufenthalt im Inland: Unter der Voraussetzung, dass deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sind und der Lebensunterhalt gesichert ist, dürfen Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für eine befristete Zeit in Deutschland nach einem Arbeitsplatz suchen. Des Weiteren bestehen bei Maßnahmen, die eine Anerkennung von beruflichen Qualifikationen zum Ziel haben, bessere Möglichkeiten zum Aufenthalt.

Wegfall der Vorrangprüfung: Bei anerkannter Qualifikation und einem vorliegenden Arbeitsvertrag wird künftig auf die Prüfung verzichtet, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht. Sollte sich die Arbeitsmarktsituation ändern, kann die Vorrangprüfung regional oder in bestimmten Berufen allerdings schnell wieder eingeführt werden. Zudem entfällt bei anerkannter qualifizierter Berufsausbildung die Begrenzung auf Mangelberufe.
Verbesserungen bei Verwaltungsverfahren: Die Verfahren sollen vereinfacht und beschleunigt werden, zum Beispiel durch gebündelte Zuständigkeiten bei Behörden.

Weitere Maßnahmen: Beschleunigte Verfahren, gezielte Werbemaßnahmen und eine verstärkte Sprachförderung im Ausland sollen, ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen, die Zuwanderung steigern.

Durch das neue Gesetz will die Bundesregierung in erster Linie Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken. Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte dazu in einer Pressekonferenz: 'Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel.'
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