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Compliance in Teams

Auf die Haftung kommt es an

Ob ein Team zu unehrlichem Verhalten bereit ist, hängt vor allem davon ab, ob Verluste und Gewinne in der Gruppe aufgeteilt werden oder ob jedes Mitglied die wirtschaftlichen Konsequenzen voll selbst tragen muss – zu dieser Erkenntnis gelangen Tim Lohse von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und Sven Simon vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen durch ein Laborexperiment mit 268 Personen. Die Forscher gingen auf Grundlage von Studien aus Verhaltensökonomie und Sozialpsychologie davon aus, dass Gruppen häufig unehrlicher entscheiden als Einzelpersonen, und wollten herausfinden, was sie davon abhalten könnte.

Den Teilnehmenden wurde dazu im ersten Schritt ein niedriges oder hohes Einkommen zugelost. Dann mussten sie ihren Verdienst angeben – mit dem Wissen, dass sie ein hohes Einkommen versteuern müssen. Wer trotzdem ein niedriges Einkommen angab, musste mit einer potenziellen Überprüfung und einer Strafe rechnen. Die Teilnehmenden des Experiments gaben ihr Einkommen in zehn Runden an, bei denen zwischen verschiedenen Szenarien variiert wurde: Entweder trafen sie die Entscheidung, wie sie ihr Einkommen melden, alleine oder gemeinsam mit einer zugelosten Versuchsperson im Team. Zudem wurde variiert, ob die möglichen Gewinne oder Verluste aus einer unehrlichen Entscheidung von den einzelnen Personen getragen werden mussten oder im Team aufgeteilt wurden. Es zeigte sich: Wurden die potenziellen Verluste und Gewinne aus falschen Angaben in der Gruppe aufgeteilt, führte das zu signifikant unehrlicherem Verhalten, als wenn jedes Teammitglied einzeln zur Verantwortung gezogen wurde. Studienautor Tim Lohse zieht daraus Schlüsse für Entscheidungen in Unternehmen: „In der Praxis bedeutet dies für Firmen, dass sie weiterhin auf Arbeit in Teams bauen können und nicht zu individuellen Entscheidern und damit zu mehr Hierarchie zurückfinden müssen. Wichtig für die Compliance ist aber, dass jedes Teammitglied voll und nicht nur teilweise für die ökonomischen Konsequenzen der gemeinsamen Entscheidung haftet.“

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