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Clinch unter Coachs

In einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit mit der Christopher Rauen GmbH, Goldenstedt, hat der Coaching-Verband European Coaching Association (ECA), Düsseldorf, Ende 2011 einen Sieg vermeldet: Der Bundesgerichtshof hat Rauens Revision gegen ein 2009 durch das Oberlandesgericht Köln ergangenes Urteil zurückgewiesen. Rauen hatte in seinem Coaching-Newsletter im März 2008 über 'merkwürdige Coaching-Anbieter' berichtet, dabei zwar selbst keine Namen genannt, doch auf Webseiten der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) verlinkt. In Artikeln dort ist die ECA abwertend erwähnt, ohne dass explizit Gründe genannt würden. Die ECA klagte gegen Rauen auf Unterlassung und bekam Recht. Maßgeblich für den Entscheid war, dass Rauen und die ECA in einem Wettbewerbsverhältnis stehen – beide bieten Coaching-Dienstleistungen an. Unter solchen Bedingungen würden andere Regeln für freie Meinungsäußerungen gelten als von unbeteiligten Dritten. Der BGH bestätigte dies nun und wertete Rauens Newsletter als Instrument auch für Geschäftszwecke. 'Und dies, obwohl der Newsletter laut OLG-Urteil den Schutz der Rundfunkfreiheit genießt. (...) Dies ist in sich nicht schlüssig. Wie eine quellenbelegte Berichterstattung aussehen soll, wenn Links auf legale Seiten untersagt werden, dürfte in Anbetracht dieser Entscheidung vorerst mit einem großen Fragezeichen versehen sein', findet Rauen. Seine Anwälte haben nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
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