Beiträge m&t

Altersvorsorge

Unwissenheit schützt vor Zahlung nicht

Trainer sollen sich gesetzlich rentenversichern. Doch nicht alle Trainer. Denn nur der Trainer, der als 'Lehrer' gilt, ist beitragspflichtig. Kann ein Trainer jedoch seine Tätigkeit als 'Beratung' deklarieren, ist er von gesetzlichen Rentenzahlungen befreit.
 Kostenfrei für Mitglieder von managerSeminare
Downloaden
'Versicherungspflichtig sind selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen', heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1922, wo Lehrer und Erzieher sich in der weiteren Aufzählung der Vorschrift in der illustren Runde von Seelotsen und Küstenfischern, die 'ohne Fahrzeug fischen' wieder finden. Was diese Gruppen gemeinsam haben? Die in der Regel recht überschaubare Größe ihres Betriebs und die Tatsache, dass sie weitgehend ohne Arbeitnehmer auskommen.

So hat es wohl der Gesetzgeber zu Weimarer Zeiten gesehen, und der Meinung war 1998 auch der Bundestag, als er den Katalog ergänzte. Nach der sind auch solche Selbstständigen unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit rentenversicherungspflichtig, die regelmäßig keinen Arbeitnehmer beschäftigen (Minijobs ausgenommen) und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.

Der Gesetzgeber orientiert sich nicht an einem Katalog fest umrissener Berufsgruppen, sondern an der Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Unternehmers. Je mehr dieser einem Arbeitnehmer ähnelt, desto eher wird er auch eine Absicherung durch die Rentenversicherung brauchen, so das Argument. Überschreitet er die Grenze zur Scheinselbstständigkeit, so ist er als abhängiger Arbeitnehmer ohnehin beitragspflichtig.

Ein Folgeproblem der Neuordnung dieses Bereichs hat der Gesetzgeber gesehen: Unternehmer, die jahrelang nicht beitragspflichtig waren und in der Regel anderweitig Vorsorge getroffen haben, wären ab 1999 auf einmal doppelt belastet worden, nämlich durch die laufenden Kosten ihrer privaten Vorsorge und die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir setzen mit Ihrer Einwilligung Analyse-Cookies ein, um unsere Werbung auszurichten und Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Bei dem eingesetzten Dienstleister kann es auch zu einer Datenübermittlung in die USA kommen. Ihre Einwilligung bezieht sich auch auf die Erlaubnis, diese Datenübermittlungen vorzunehmen.

Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Risiken finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren
nach oben Nach oben